(ein gesetz) teilweise aufhebend

(ein ge·set·z) teil·wei·se auf·he·bend

Beispielsätze

Das Gericht hat das Gesetz teilweise aufgehoben, um die Regelung zu verbessern.

Mehr zu (ein gesetz) teilweise aufhebend

Silbentrennung (ein ge·set·z) teil·wei·se auf·he·bend
Reime abend, bebend, labend, lebend, lobend, tobend
Scrabble-Punkte 39 Punkte
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Kreuzworträtsel-Hilfe

Umschreibungen für (ein gesetz) teilweise aufhebend als Lösungswort:

  • Regelung, die nicht mehr in vollem Umfang gilt.
  • Entscheidung, die bestimmte Bestimmungen eines Gesetzes außer Kraft setzt.